Am Arbeitsplatz ist das Unfallrisiko allgegenwärtig, ein falscher Griff an den Maschinen, ein Sturz auf rutschiger Fläche oder der Kontakt mit gesundheitsschädlichen Substanzen – es kann Jeden treffen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählte im Jahr 2001 mehr als 900.000 Arbeitsunfälle. Das entsprach einer Quote von 24,5 Unfällen je 1000 Arbeitnehmer. Bei weiteren 34.500 Personen wurde von den Berufsgenossenschaften bzw. den Unfallkassen eine Berufskrankheit festgestellt. Die Versicherten können im Ernstfall auf die finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Unfallversicherung zählen.
Wer fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten genießen automatisch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Des Weiteren werden Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten, Pflegepersonen, Landwirte, Helfer bei Unglücksfällen uvm. vom Versicherungsschutz erfasst. Unternehmer, Selbständige und Freiberufler können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Es gibt Ausnahmen, für Friseure gilt beispielsweise aufgrund ihres überdurchschnittlich hohen Berufskrankheitsrisikos, eine Versicherungspflicht. Bei Pflichtversicherten werden die Beiträge vom Arbeitgeber bzw. den verantwortlichen Institutionen (bspw. Bund, Länder und Kommunen) übernommen.
Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?
Die Gesetzliche Unfallversicherung tritt bei allen, direkt mit der Arbeit zusammenhängenden Unfällen und Krankheiten in Leistung. Dazu zählen nicht nur Unfälle am Arbeitsplatz, sondern auch Unfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Arbeit ereignen (Wegeunfälle). Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Schadensereignisse ab, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen, Unfälle im privaten Bereich des Versicherten fallen nicht unter die Leistungspflicht. Wer sich gegen die typischen Haushaltsunfälle absichern möchte, benötigt eine zusätzliche Private Unfallversicherung.
Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung
Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu verhüten und nach dem Eintritt eines Unfalls oder einer Berufskrankheit, den Betroffenen bei der Wiedererlangung seiner Gesundheit zu unterstützen. Hierfür gewährt die Versicherung im Wesentlichen finanzielle, medizinische und berufsfördernde Leistungen.
Je nach Einzelfall können die Versicherten folgende Leistungen beanspruchen:
- Lohnersatzleistungen
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- medizinische Sachleistungen
- Übergangsgeld
- Abfindungszahlungen
- Erwerbsminderungsrente
- umfangreiche Sachleistungen bspw. für Haushaltshilfe
- Pflegegeld
- Hinterbliebenenrente
- Erstattung von Überführungskosten
- Sterbegeld
Typische Probleme mit der Gesetzlichen Unfallversicherung
Das Bestreben der öffentlichen Hand, die Ausgaben in allen Bereichen zu senken, bekommen auch die Unfallversicherten zu spüren. Im Ernstfall kommt es immer öfter zu Streitigkeiten über die Leistungspflicht und die Höhe des Leistungsanspruchs. Immer wieder mussten sich Gerichte in der Vergangenheit mit der Frage befassen, welche Schadensereignisse noch als Arbeitsunfall zählen und welche nicht. Schon ein Umweg auf der Fahrt zur Arbeit kann bei einem so genannten „Wegeunfall“ den Versicherungsschutz kosten. Bei unfallbedingter Erwerbsminderung wird häufig über den Grad der Einschränkung und damit auch über die Höhe des Rentenanspruchs gestritten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz kämpft für ihre Rechte
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